Eine Förderung durch das NRWKS ist nur im Rahmen seiner Förderprogramme möglich und steht dabei ausschließlich Kulturakteur:innen in den Mitgliedsstädten offen. Die Förderprogramme gliedern sich in eine Förderung im Rahmen der Kataloge, eine Förderung nach Ausschreibung und eine Projektförderung ohne Antragsfristen. Die Förderprogramme selbst stellen an das Vorhaben inhaltliche Bedingungen, legen die zur Antragsstellung notwendigen Unterlagen, die Höchstfördersumme und die Antragsberechtigung fest.
Förderung im Rahmen der Kataloge
Im Rahmen der Katalogförderung kann bei Buchung einer der im spezifischen Katalog ausgewählten Gruppen ein Antrag auf anteilige Förderung des Künstlerhonorars gestellt werden.
Junges Theater (bis 30.06.2023) | Kindertheater des Monats | Musikkulturen | Werkproben
Bewerbung nach Ausschreibung
Auch über Ausschreibungen werden in einzelnen Fällen Fördermittel vergeben. Alle aktuellen Ausschreibungen werden auf dieser Webseite veröffentlicht.
NOperas!/feXm | Dialogprojekte der Musikkulturen | Tanzrecherche NRW | CityARTists | Digitale Performance
Antragstellung für Veranstaltungen/Projekte/Produktionen
Innerhalb der Projektförderung werden Projekte gefördert, die inhaltlich den aufgeführten Förderprogrammen zuzuordnen sind. Bitte beachten Sie hier die spezifischen Anforderungen auf den jeweiligen Programmseiten.
Interventionen im Stadtraum | Fonds Neues Musiktheater | Kooperierte Projekte | Kultur, Diversität und Diskurs | Kulturstrolche
Grundbedingungen jeder Förderung
Eine Unterstützung ist ausschließlich im Rahmen der oben aufgeführten Förderprogramme des NRWKS möglich. Die Projekte müssen in wenigstens einer Mitgliedsstadt des NRWKS verortet sein. Im Fall von digitalen Formaten muss sich lediglich der Arbeitsort der Künstlerin/des Künstlers in einer Mitgliedsstadt befinden. Die geförderten Vorhaben müssen, sofern es sich nicht um eine Konzepterstellung handelt, öffentlich zugänglich sein und dürfen keine Gewinnerzielungsabsichten verfolgen. Darüber hinaus muss der Projektbeginn bei der Antragsstellung noch ausstehen, d.h. Ausgaben sowie Vertragsabschlüsse wurden noch nicht getätigt, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich Pressemitteilungen, wurden noch nicht getroffen.