Was und wie wird gefördert?

Das NRW KULTURsekretariat unterstützt ambitionierte Kunst- und Kulturprojekte in allen Sparten.

Eine Förderung durch das NRWKS ist nur im Rahmen seiner Förderprogramme möglich und steht dabei ausschließlich Kulturakteur:innen in den Mitgliedsstädten offen. Die Förderprogramme gliedern sich in eine Förderung im Rahmen der Kataloge, eine Förderung nach Ausschreibung und eine Projektförderung ohne Antragsfristen. Die Förderprogramme selbst stellen an das Vorhaben inhaltliche Bedingungen, legen die zur Antragsstellung notwendigen Unterlagen, die Höchstfördersumme und die Antragsberechtigung fest.

Förderung im Rahmen der Kataloge

Im Rahmen der Katalogförderung kann bei Buchung einer der im spezifischen Katalog ausgewählten Gruppen ein Antrag auf anteilige Förderung des Künstlerhonorars gestellt werden. 

Kindertheater des Monats | Musikkulturen | Werkproben

Bewerbung nach Ausschreibung

Auch über Ausschreibungen werden in einzelnen Fällen Fördermittel vergeben. Alle aktuellen Ausschreibungen werden auf dieser Webseite veröffentlicht.

NOperas!/feXm | Dialogprojekte der Musikkulturen | Tanzrecherche NRW | CityARTists |

Antragstellung für Veranstaltungen/Projekte/Produktionen

Innerhalb der Projektförderung werden Projekte gefördert, die inhaltlich den aufgeführten Förderprogrammen zuzuordnen sind. Bitte beachten Sie hier die spezifischen Anforderungen auf den jeweiligen Programmseiten.

Digitale Performance | Interventionen im Stadtraum | Fonds Neues Musiktheater | Kooperierte ProjekteKulturstrolche

Wichtige Hinweise: Eine Antragstellung für »Interventionen im Stadtraum« ist für 2024 nicht mehr möglich. Der Fördertopf »Kooperierte Projekte« ist vorübergehend geschlossen.

Grundbedingungen jeder Förderung

Eine Unterstützung ist ausschließlich im Rahmen der oben aufgeführten Förderprogramme des NRWKS möglich. Die Projekte müssen in wenigstens einer Mitgliedsstadt des NRWKS verortet sein. Im Fall von digitalen Formaten muss sich lediglich der Arbeitsort der Künstlerin/des Künstlers in einer Mitgliedsstadt befinden. Die geförderten Vorhaben müssen, sofern es sich nicht um eine Konzepterstellung handelt, öffentlich zugänglich sein und dürfen keine Gewinnerzielungsabsichten verfolgen. Darüber hinaus muss der Projektbeginn bei der Antragsstellung noch ausstehen, d.h. Ausgaben sowie Vertragsabschlüsse wurden noch nicht getätigt, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich Pressemitteilungen, wurden noch nicht getroffen.