Das Vorhaben muss inhaltlich in das Förderprogramm »Interventionen im Stadtraum« des NRWKS passen und in einer der Mitgliedsstädte des NRWKS verortet sein.
Mit dem Projekt darf bis zum postalischen Eingang des Antrags beim NRWKS nicht begonnen worden sein. Dies umfasst die Öffentlichkeitsarbeit, Vertragsabschlüsse, Auftragsvergabe und Zahlungen.
Eine Förderung von Parteien und Organisationen, die eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, ist nicht vorgesehen.
Es muss bei Antragstellung ein Empfehlungsschreiben des zuständigen Kulturamts/Kulturbüros für das Projekt vorliegen.
Die Antragsstellung erfolgt über das Förderportal des NRWKS.
Der Antrag muss zudem postalisch eingereicht werden.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Förderverfahren.