Gemeinsam mit den 21 Städten und einem Landschaftsverband sowie weiteren kommunalen, überregionalen und internationalen Kulturpartnern initiiert, fördert und organisiert das NRWKS mit Sitz in Wuppertal eine Vielzahl von Programmen, Projekten und Veranstaltungen in den Bereichen Theater, Musik, Bildende Kunst, Literatur und Tanz – oft spartenübergreifend und experimentell.
Schwerpunkte liegen auf der internationalen und digitalen Kultur sowie den Themen Diversität und Interkultur.
Kooperativ, dialogisch und partizipativ verbindet das NRWKS Akteur:innen und Multiplikator:innen aus allen Kulturfeldern, setzt Impulse in kulturpolitischen Diskursen und beteiligt sich darüber hinaus an der Initiative »DIE VIELEN« für die zunehmend bedrohte Freiheit der Kunst.
Hand in Hand mit dem Land
Im Rahmen seiner internationalen Aktivitäten koordiniert das NRWKS in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW das »Internationale Besucherprogramm«.
Ebenfalls in Kooperation mit dem Kulturministerium NRW steuert das NRWKS seit Ende 2018 die Profilförderung »Neue Wege« für kommunale Theater und Orchester in NRW.
Darüber hinaus stellt das Kulturministerium NRW dem NRWKS jährlich Sondermittel für den »Fonds Neues Musiktheater« zur Verfügung.
Struktur und Finanzierung
Das NRWKS besteht aus einem Team fester und freier Mitarbeiter:innen, das die Programmarbeit in enger Kooperation mit den einzelnen Kulturpartner:innen organisiert und koordiniert, begleitet von Auswahlgremien, Beiräten und Jurys. Vorsitzende: Dr. Christiane Zangs, Neuss; stellvertretender Vorsitzender: Jörg Stüdemann, Dortmund. Direktor: Dr. Christian Esch.
Gelenkt wird die Arbeit durch die Gremien Arbeitsausschuss und Vollversammlung. Darüber hinaus gibt es einen regelmäßigen Programmausschuss auf der Arbeitsebene der beteiligten Kommunen. Zahlreiche Programme und Projekte werden in Beiräten, Jurys und Kuratorien beraten und entschieden.
Die Institution NRWKS wird von seinen Partnerstädten finanziert, während die Projektmittel vom Land NRW zur Verfügung gestellt werden, aber programmbezogen auch von Stiftungen und anderen Förderern auf Landes- und Bundesebene. Gefördert wird im Rahmen eines jährlich von der Vollversammlung der Mitgliedsstädte verabschiedeten Programms.