NRW KULTURsekretariat auf FacebookNRW KULTURsekretariat auf InstagramNRW KULTURsekretariat auf LinkedInNRW KULTURsekretariat auf Vimeo

Fonds Neues Musiktheater
Die im Rahmen des »Fonds Neues Musiktheater« geförderten Produktionen müssen hauseigene Ensembles wie Chor, Orchester und Gesangsensemble einbeziehen und auf der Hauptbühne aufgeführt werden.
Bezüglich der Fördersummen gibt es grundsätzlich keine Begrenzung. Entsprechend den Produktionsanforderungen in der Theaterpraxis können Mittel für Projektplanungs- und Umsetzungszeiträume von bis zu drei Jahren beantragt werden.
Antragsberechtigt sind öffentliche Musiktheater mit eigenem Ensemble aus Nordrhein-Westfalen.
Das NRW KULTURsekretariat setzt seit 2001 im Namen des Landes den »Fonds Neues Musiktheater« um. Mit Unterstützung dieses Förderinstruments konnten bisher fast 200 Produktionen realisiert werden.




