Bei der gleichzeitigen Beantragung von drei oder mehr Konzerten in einem Kalenderjahr (01.01. – 31.12.) erhöht sich die Förderung ab dem dritten Konzert auf 60 % der Gage, wenn die Auftritte in einer Stadt über das Kalenderjahr verteilt und auf mehrere Bands bezogen sind. Mehrmalige Auftritte derselben Ensembles fallen nicht unter diese erhöhte Förderung.
Die Förderung wird jeweils pro Auftritt beantragt. Ab dem dritten Förderantrag beantragt der Veranstalter einen Zuschuss von 60 % statt 50 % der Konzertgage.
Die Konzertgagen sind dem jeweils aktuellen Katalog zu entnehmen.
Außerdem muss das Vorhaben öffentlich zugänglich sein. Ausnahmen gelten für schulinterne Veranstaltungen.
Mit dem Projekt darf bis zur Bestätigung der Zuwendung nicht begonnen worden sein. Dies umfasst die Öffentlichkeitsarbeit, Vertragsabschlüsse, Auftragsvergabe und Zahlungen.
Eine Förderung von Parteien und Organisationen, die eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, ist nicht vorgesehen.
Für alle Vorhaben, deren im Antrag ausgewiesenes Gesamtvolumen 5.000 EUR übersteigt, ist ein zusätzlicher Kosten- und Finanzierungsplan im Förderportal hochzuladen.
Bitte beachten Sie, ob für den Antrag weitere Unterlagen bspw. Empfehlungsschreiben oder Bewilligungsschreiben anderer Geldgeber im Förderportal hochgeladen werden müssen.
Der Antrag muss zudem postalisch eingereicht werden.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Förderverfahren.
Veranstalter aus den Mitgliedsstädten des Kultursekretariats NRW Gütersloh wenden sich bei Förderanfragen bitte direkt dorthin.