Eine Förderung ist möglich im jeweiligen Monat, in Ausnahmefällen auch im Monat davor und danach.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei hohen Eintrittserlösen ein verbleibender Eigenanteil an den Kosten von 20 % bei städtischen Veranstaltern und 10 % bei freien Trägern nachgewiesen werden muss. Andernfalls müsste die Förderung des Kultursekretariats entsprechend gekürzt werden.
Da es sich bei der Förderung um einen finanziellen Beitrag zum Künstlerhonorar handelt, ist es ausreichend, im Kosten- und Finanzierungsplan nur die Kosten für die Honorare und ggf. die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit aufzuführen.
Erst wenn Sie die schriftliche Zusage für eine Förderung erhalten haben, können Sie Verträge mit dem Ensemble schließen.
Außerdem muss das Vorhaben öffentlich zugänglich sein. Ausnahmen gelten für schulinterne Veranstaltungen.
Mit dem Projekt darf bis zur Bestätigung der Zuwendung nicht begonnen worden sein. Dies umfasst die Öffentlichkeitsarbeit, Vertragsabschlüsse, Auftragsvergabe und Zahlungen.
Eine Förderung von Parteien und Organisationen, die eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, ist nicht vorgesehen.
Für alle Vorhaben, deren auf dem Antragsformular ausgewiesenes Gesamtvolumen 5.000 EUR übersteigt, ist ein zusätzlicher Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen.
Bitte beachten Sie, ob dem Antrag weitere Unterlagen bspw. Empfehlungsschreiben oder Bewilligungsschreiben anderer Geldgeber beigelegt werden müssen.
Der Antrag muss postalisch eingereicht werden.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Förderverfahren.
Veranstalter aus den Mitgliedsstädten des Kultursekretariats NRW Gütersloh wenden sich bei Förderanfragen bitte direkt dorthin.