Es müssen wenigstens zwei Mitgliedsstädte oder maßgeblich von zwei Mitgliedsstädten finanzierte Kulturinstitutionen einen Finanzierungsbeitrag leisten. Dieser steht im Verhältnis 1:3 zur Förderung des NRWKS. Die Berechnung kann folgendermaßen erfolgen: Der Finanzierungsbeitrag der Kommunen und die Förderung des NRWKS ergeben zusammen 100 %. Die Förderung des NRWKS kann folglich bis zu 75% betragen, während der Finanzierungsbeitrag der Städte bei mindestens 25 % liegen muss.
Außerdem muss das Vorhaben, sofern es sich nicht um eine Konzeptförderung handelt, öffentlich zugänglich sein.
Mit dem Projekt darf bis zur Bestätigung der Zuwendung nicht begonnen worden sein. Dies umfasst die Öffentlichkeitsarbeit, Vertragsabschlüsse, Auftragsvergabe und Zahlungen.
Eine Förderung von Parteien und Organisationen, die eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, ist nicht vorgesehen.
Die beteiligten Kommunen bzw. ihre öffentlich geförderten Institutionen müssen das Projektvorhaben gemeinsam finanziell unterstützen. Dies ist durch Bewilligungsschreiben o.ä. der Kommune bzw. des Kooperationspartners nachzuweisen.
Für alle Vorhaben, deren im Antrag ausgewiesenes Gesamtvolumen 5.000 EUR übersteigt, ist ein zusätzlicher Kosten- und Finanzierungsplan im Förderportal hochzuladen.
Der Antrag muss zudem postalisch eingereicht werden.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Förderverfahren.