Mitgliedsstädte des NRWKS, die am Förderprogramm »Kulturstrolche« teilnehmen, erhalten auf Antrag eine Förderung zur Durchführung und einen Zuschuss zu den Projektmanagerkosten.
Ein Einstieg weiterer Mitgliedsstädte ist in Absprache mit dem NRWKS möglich. Bitte wenden Sie sich dazu an foerderung(at)nrw-kultur.de.
Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Vollfinanzierung, sofern mit der Fördersumme alle Kosten gedeckt werden können.
Mit dem Projekt darf bis zur Bestätigung der Zuwendung nicht begonnen worden sein. Dies umfasst die Öffentlichkeitsarbeit, Vertragsabschlüsse, Auftragsvergabe und Zahlungen.
Eine Förderung von Parteien und Organisationen, die eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, ist nicht vorgesehen.
Der Antrag muss den Richtlinien des Programms folgen. Grundlage für die Förderung ist der Abschluss eines Kooperationsvertrags mit dem NRWKS, der gemeinsam mit dem Antrag eingereicht werden muss.
Für alle Vorhaben, deren im Antrag ausgewiesenes Gesamtvolumen 5.000 EUR übersteigt, ist ein zusätzlicher Kosten- und Finanzierungsplan im Förderportal hochzuladen.
Der Antrag muss zudem postalisch eingereicht werden.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Förderverfahren.