Foto: Reiner Pfisterer

popNRW Live: Neue Förderung von Auftritten der Nominierten des popNRW-Preises

Ab 2027 fördert das NRWKS Spielstätten und Veranstalter:innen in seinen Mitgliedsstädten sowie Einrichtungen des LVR bei Auftritten der Nominierten des popNRW-Preises.

Ab 2027 fördert das NRW KULTURsekretariat Spielstätten und Veranstalter:innen in seinen Mitgliedsstädten sowie Einrichtungen des LVR bei Auftritten der Nominierten des popNRW-Preises. Gefördert wird die Künstler:innengage der nominierten Acts von 2026 mit bis zu 80 %. Für das neue Katalogprogramm »popNRW Live« können Förderanträge voraussichtlich ab November 2026 über das digitale Förderportal des NRWKS eingereicht werden.

Die Gagenförderung für Auftritte der nominierten Künstler:innen des popNRW-Preises 2026 ist geplant für die Kalenderjahre 2027/28. Im kommenden Jahr wird der »Katalog« um die Nominierten des popNRW-Preises 2027 erweitert, ebenfalls mit einem Förderzeitraum von zwei Jahren.

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die Künstler:innengage bei Live-Auftritten der Nominierten des popNRW-Preises

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Kommunale und nicht-kommunale Veranstalter:innen aus den Mitgliedsstädten des NRWKS sowie Einrichtungen des Landschaftsverbands Rheinland

Wie hoch ist die Fördersumme?

  • Gefördert werden bis zu 80 % der Künstler:innengage.
  • Die Gage bei Einzelkünstler:innen darf max. 2.000 Euro betragen, bei Gruppen max. 5.000 Euro.
  • Die Höchstfördersumme beträgt bei Einzelkünstler:innen bzw. Gruppen 1.200 Euro, die Mindestfördersumme 240 Euro.
  • Wichtiger Hinweis: Die Gage wird von Veranstalter:innen und Künstler:innen frei verhandelt.

Zur Presse-Information: Die Nominierten für den popNRW-Preis 2026