Gefördert werden neuen Performances und Installationen von Künstler:innen, die ihre Archivbestände sichern und gleichzeitig zum Ausgangs- oder Reflexionsgegenstand machen.
Antragsberechtigt sind sowohl qualifizierte und/oder projekterfahrene Künstler:innen bzw. Kulturakteur:innen aus den Mitgliedsstädten.
Es gibt keine Antragsfrist. Anträge können ganzjährig gestellt werden. Diese sollten aber nach Möglichkeit sechs Wochen vor dem geplanten Projektbeginn beim NRWKS gestellt werden.
Die maximale Fördersumme beträgt 12.000 Euro.
Das Vorhaben muss inhaltlich in das Förderprogramm »Performing Archive« des NRWKS passen und in einer der Mitgliedsstädte des NRWKS verortet sein.
Mit dem Projekt darf bis zum postalischen Eingang des Antrags beim NRWKS nicht begonnen worden sein. Dies umfasst die Öffentlichkeitsarbeit, Vertragsabschlüsse, Auftragsvergabe und Zahlungen.
Eine Förderung von Parteien und Organisationen, die eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, ist nicht vorgesehen.
Es muss bei Antragstellung ein Empfehlungsschreiben des zuständigen Kulturamts/Kulturbüros für das Projekt vorliegen.
Mit dem Projekt darf bis zum postalischen Eingang des Antrags beim NRWKS nicht begonnen worden sein. Dies umfasst die Öffentlichkeitsarbeit, Vertragsabschlüsse, Auftragsvergabe und Zahlungen.
Eine Förderung von Parteien und Organisationen, die eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, ist nicht vorgesehen.
Es muss bei Antragstellung ein Empfehlungsschreiben des zuständigen Kulturamts/Kulturbüros für das Projekt vorliegen.
Die Antragsstellung erfolgt über das Förderportal des NRWKS.
Der Antrag muss zudem postalisch eingereicht werden.
Der Antrag muss zudem postalisch eingereicht werden.
Hier erhalten Sie weitere Informationen über das Förderverfahren.