Dabei reicht das Spektrum der Maßnahmen von der Steigerung der Attraktivität der Stadtviertel über die Stärkung des lokalen Zugehörigkeitsgefühls bis hin zur Unterstützung von bereits aktiven Initiativen, Strukturen und Netzwerken vor Ort.
Außerdem muss das Vorhaben, sofern es sich nicht um eine Konzeptförderung handelt, öffentlich zugänglich sein.
Mit dem Projekt darf bis zur Bestätigung der Zuwendung nicht begonnen worden sein. Dies umfasst die Öffentlichkeitsarbeit, Vertragsabschlüsse, Auftragsvergabe und Zahlungen.
Eine Förderung von Parteien und Organisationen, die eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, ist nicht vorgesehen.
Die Erarbeitung der Anträge erfolgt durch die Projektinitiator:innen ggfs. mit Unterstützung durch das Kulturamt/Kulturbüro der Mitgliedsstadt. Der Antrag wird durch dieses an das NRWKS weitergeleitet und damit zur Förderung empfohlen.
Für alle Vorhaben, deren auf dem Antragsformular ausgewiesenes Gesamtvolumen 5.000 EUR übersteigt, ist ein zusätzlicher Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen.
Bitte beachten Sie, ob dem Antrag weitere Unterlagen bspw. Empfehlungsschreiben oder Bewilligungsschreiben anderer Geldgeber beigelegt werden müssen.
Der Antrag muss postalisch eingereicht werden.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Förderverfahren.