Außerdem muss das Vorhaben, sofern es sich nicht um eine Konzeptförderung handelt, öffentlich zugänglich sein.
Mit dem Projekt darf bis zur Bestätigung der Zuwendung nicht begonnen worden sein. Dies umfasst die Öffentlichkeitsarbeit, Vertragsabschlüsse, Auftragsvergabe und Zahlungen.
Eine Förderung von Parteien und Organisationen, die eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, ist nicht vorgesehen.
Es muss bei Antragstellung ein Empfehlungsschreiben des zuständigen Kulturamts/Kulturbüros für das Projekt vorliegen.
Für alle Vorhaben, deren auf dem Antragsformular ausgewiesenes Gesamtvolumen 5.000 EUR übersteigt, ist ein zusätzlicher Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen.
Bitte beachten Sie, ob dem Antrag weitere Unterlagen bspw. Empfehlungsschreiben oder Bewilligungsschreiben anderer Geldgeber beigelegt werden müssen.
Der Antrag muss postalisch eingereicht werden.
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