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Wichtiger Hinweis zu neuen Förderprogrammen

Zum Jahresbeginn gingen die neuen Förderlinien »Kultur, Diversität und Diskurs« und »Interventionen im Stadtraum« an den Start. Beide entstanden aus der Zusammenführung und Aktualisierung bereits bestehender Programme. Um Nachfragen bei Antragstellenden zu vermeiden und eine zügige Antragsbearbeitung zu ermöglichen, bitten wir die Hinweise für Antragsteller:innen in den entsprechenden Programmen zu beachten.

Zum Jahresbeginn gingen die neuen Förderlinien »Kultur, Diversität und Diskurs« und »Interventionen im Stadtraum« an den Start. Beide entstanden aus der Zusammenführung und Aktualisierung bereits bestehender Programme. Um Nachfragen bei Antragstellenden zu vermeiden und eine zügige Antragsbearbeitung zu ermöglichen, bitten wir die Hinweise für Antragsteller:innen in den entsprechenden Programmen zu beachten: ­

Kultur, Diversität und Diskurs
Gefördert werden Projekte, die Kunst und Diskurs verbinden und sich dabei insbesondere mit Fragen kultureller Herkunft und Perspektiven oder mit der Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen, aber auch mit Fragen der Geschlechterdiversität befassen.

Eine Förderung für die Erstellung künstlerischer Konzepte zu dem o.g. Themenfeld ist ebenfalls möglich.
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Antragsberechtigt sind qualifizierte und/oder projekterfahrene Künstler:innen aus den Mitgliedsstädten des NRWKS.

Es gibt keine Antragsfrist. Anträge können ganzjährig gestellt werden. Diese sollten aber nach Möglichkeit sechs Wochen vor dem geplanten Projektbeginn beim NRWKS gestellt werden.

Die maximale Fördersumme beträgt 6.000 Euro.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

Interventionen im Stadtraum
Gefördert werden installative Kunstaktionen mit performativen Anteilen und künstlerische Interventionen zu aktuellen Themen, bei Einbeziehung der lokalen Öffentlichkeit. Im Vordergrund steht die Bespielung besonderer Aufführungsorte in- und outdoor jenseits der klassischen Bühnen und Podien.

Antragsberechtigt sind sowohl qualifizierte und/oder projekterfahrene Künstler:innen bzw. Kulturakteur:innen, als auch lokale Initiativen und Institutionen – jeweils in Verbindung miteinander.

Es gibt keine Antragsfrist. Anträge können ganzjährig gestellt werden. Diese sollten aber nach Möglichkeit sechs Wochen vor dem geplanten Projektbeginn beim NRWKS gestellt werden.

Die maximale Fördersumme beträgt 8.000 Euro.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.