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Mehr Geld für Kunst- und Kulturschaffende

NRWKS erhöht Fördersummen in drei Programmen ab 2023

Um der aktuellen Kostensteigerung durch die Inflation sowie bei den Energiepreisen und der Situation in den kommunalen Haushalten der NRWKS-Mitgliedsstädte positiv entgegenzuwirken, erhöht das NRW KULTURsekretariat in drei seiner Programme ab 2023 die Förderhöchstsummen.

Im Programm »Kooperierte Projekte«, das vernetzte Aktivitäten in den 21 Mitgliedsstädten unterstützt, können Veranstalter, Künstler:innen, Institutionen und Initiativen ganzjährig eine Förderung in der maximalen Höhe von 22.000 Euro beantragen für spartenunabhängige Projekte, die in mindestens zwei Mitgliedsstädten des NRWKS stattfinden und von diesen ebenfalls gefördert werden. Der erforderliche Finanzierungsbeitrag der beteiligten Städte wird ab 2023 deutlich gesenkt, denn das NRWKS fördert ab kommenden Jahr mit bis zu 75 %, während der Finanzierungsbeitrag der Städte bei mindestens 25% liegen muss.

Mit seinem neuen Programm »Interventionen im Stadtraum« zielt das NRWKS auf die Stärkung und Sichtbarmachung der Kunstakteur:innen und lokalen Kulturszenen in seinen Mitgliedsstädten, mit Bezug auf die lokalen Stadtteile, Quartiere und Räume. Gefördert werden ganzjährig installative Kunstaktionen mit performativen Anteilen und künstlerische Interventionen zu aktuellen Themen, bei Einbeziehung der lokalen Öffentlichkeit. Im Vordergrund steht die Bespielung besonderer Aufführungsorte in- und outdoor jenseits der klassischen Bühnen und Podien. Projektanträge werden ab 2023 in einer Höhe von bis zu 8.000 Euro unterstützt. Das neue Förderprogramm bündelt die bisherigen Förderaktivitäten von »PerformAktiv« (max. Fördersumme 3.000 Euro) und «Stadtviertel-Förderung« (max. Fördersumme 2.500 Euro).

Im neuen Programm »Kultur, Diversität und Diskurs« werden im Jahr 2023 Förderhöchstsummen von 6.000 Euro zur Verfügung gestellt. Gefördert werden Projekte von Künstler:innen, die Kunst und Diskurs verbinden und sich dabei insbesondere mit Fragen kultureller Herkunft und Perspektiven oder mit der Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen, aber auch mit Fragen der Geschlechterdiversität befassen. Eine Förderung für die Erstellung künstlerischer Konzepte zu diesem Themenfeld ist ebenfalls möglich. Entstanden ist das Programm aus der Zusammenlegung der Förderlinien »Interkultur und Diversität« (Förderhöchstsumme 5.000 Euro) und »Kultur der Freiheit der Kultur« (Förderhöchstsumme 2.000 Euro).

Anträge für alle Programme können ab sofort – und ausschließlich über das neue digitale Antragssystem auf www.foerderportal.nrw-kultur.de gestellt werden.