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Fördertöpfe geöffnet: Antragstellung für 2026 ab sofort möglich

Förderanträge aus den Mitgliedsstädten und dem Landschaftsverband Rheinland können jetzt über das digitale Förderportal des NRWKS eingereicht werden.

Ab sofort können Förderanträge aus den Mitgliedsstädten und dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) über das digitale Förderportal des NRW KULTURsekretariats eingereicht werden.

Eine Antragstellung ist möglich in diesen Förderprogrammen:

Für das Katalogprogramm »Werkproben« wird das Förderportal voraussichtlich ab Ende Januar geöffnet. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise unter der Rubrik »Aktuelles« auf der Website.

Zwei Neuerungen gilt es für die Antragstellung zu beachten:

  • Anträge müssen nur noch digital gestellt werden, eine postalische Einreichung ist nicht mehr erforderlich.
  • Für  die digitale Einreichung ist eine Identitätsbestätigung erforderlich. Wer einen Account im Förderportal angelegt hat, muss ein Foto seines Personalausweises hochladen. Nicht   zeichnungsberechtigte Personen benötigen eine Vollmacht, die ebenfalls hochgeladen werden muss. Ohne Identitätsnachweis bzw. Vollmacht kann ein Antrag nicht bearbeitet werden.