Antragstellung im NRW KULTURsekretariat künftig digital

Das NRWKS ändert sein Antragsverfahren ab dem kommenden Jahr und bietet Antragsteller:innen aus den Mitgliedsstädten mit seinem Online-Förderportal eine noch serviceorientiertere Prozessabwicklung. Aufgrund der Umstellung bitten wir darum, von der Einreichung von Förderanträgen für 2023 vorerst abzusehen. Ausgenommen sind Projekte, für die dringend ein vorzeitiger Maßnahmebeginn erforderlich ist oder Projekte, die bereits in der ersten Januarhälfte 2023 durchgeführt werden sollen.

Das NRW KULTURsekretariat ändert sein Antragsverfahren ab dem kommenden Jahr und bietet Antragsteller:innen aus den Mitgliedsstädten mit seinem Online-Förderportal eine noch serviceorientiertere Prozessabwicklung.

Die Antragsteller:innen werden durch den gesamten Antragsprozess begleitet, denn das Förderportal bietet Hilfestellungen durch erklärende Texte und auch die Möglichkeit, mit den Mitarbeiterinnen der Verwaltung im NRWKS in Kontakt zu treten. Im Downloadbereich werden u.a. Vorlagen für Finanzpläne  und Logos für die Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt.

Der übersichtliche Aufbau des Förderportals lässt die Antragsteller:innen auf einen Blick den aktuellen Stand ihres Antrags erkennen. Außerdem werden sie per E-Mail informiert, wenn beispielsweise weitere Unterlagen hochgeladen werden müssen, die Bewilligung erfolgt ist oder die Mittel ausgezahlt werden können.

Aufgrund der Umstellung bitten wir darum, von der Einreichung von Förderanträgen für das Jahr 2023 vorerst abzusehen. Ausgenommen sind Projekte, für die dringend ein vorzeitiger Maßnahmebeginn erforderlich ist oder Projekte, die bereits in der ersten Januarhälfte 2023 durchgeführt werden sollen.