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Matching Fund NL-NRW für die performativen Künste

Der Matching Fund NL-NRW unterstützt Kooperationen in den darstellenden Künsten zwischen Häusern, Ensembles und Bühnenkünstlern aus NRW und den Niederlanden.

Matching Fund NL-NRW 2012

Nachdem im Jahr 2011 erfolgreiche Kooperationsprojekte gefördert wurden, heißt es auch im nächsten Jahr wieder »Vorhang auf« für den Kulturraum NL und NRW. Denn zwischen Haarlem und Bochum oder Rotterdam und Köln gibt es noch jede Menge Spielraum. Damit dieser von den Theatern, Ensembles und Bühnenkünstlern aus beiden Ländern intensiv und gemeinsam genutzt werden kann, stellt das NRW KULTURsekretariat in Wuppertal gemeinsam mit dem Kulturministerium des Landes NRW, dem Niederländischen Generalkonsulat in Düsseldorf und dem Theaterinstituut Nederland (TIN) 2012 wieder einen Kooperationsfonds (»Matching Fund«) zur Verfügung, der Kooperationen und Koproduktionen in den darstellenden Künsten zwischen NRW und den Niederlanden unterstützen soll. Gefördert werden Projekte aus den Bereichen Theater, Musiktheater, Tanz und Performance. Bewerben können sich sowohl Ensembles, Regisseure und Choreografen als auch Veranstalter für Produktionsstätten oder Festivals, die einen längerfristigen grenzüberschreitenden Austausch mit dem Partnerland anstreben.

Förderfelder

Der Matching Fund NL-NRW dient der Förderung des Austausches und der Kooperation zwischen niederländischen und nordrhein-westfälischen Ensembles, Regisseuren, Choreografen sowie Produktionsstätten oder Festivals. Die Akteure der beiden Länder sollen sich gegenseitig befruchten, inspirieren und langfristig angelegte Kooperationen entwickeln.

Kooperationen/Koproduktionen:
Zusammenarbeit von Bühnenkünstlern, Ensembles oder Produktionsstätten aus den Niederlanden und NRW. Die Zusammenarbeit mündet in Koproduktionen oder Präsentationen in (bevorzugt) beiden Ländern.

Residenzen:
Aufenthalte von Künstlern in Residenzprogrammen werden nur gefördert, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie während des Aufenthalts mit einem Künstler des jeweils anderen Landes zusammenarbeiten.

Nicht gefördert werden Auftritte und Gastspiele fertiger Produktionen im jeweils anderen Land.

Kriterien

Gefördert werden Projekte aus den Bereichen Theater, Musiktheater, Tanz und Performance. Bewerben dürfen sich Ensembles, Regisseure, Choreografen, sowie Theater, Produktionsstätten oder Festivals aus Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden aus den verschiedenen Bereichen der darstellenden Künste, also Theater, Tanz, Kinder- und Jugendtheater, Puppen- und Figurentheater, Musiktheater oder Performance. Bei dem Antragsteller muss es sich um eine juristische Person handeln. Grundvoraussetzung für eine Förderung ist, dass der Antragsteller selbst einen Beitrag zur Realisierung des Projektes leistet. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet ein Beirat aus deutschen und niederländischen Vertretern. Ein Einspruchsrecht für abgewiesene Förderanträge besteht nicht.

Fristen / Formalitäten

Fristen:
Anträge sind zu folgenden Terminen einzureichen: 15. März 2012 und 1. Juni 2012.  Entschieden wird jeweils etwa 6 Wochen später. Die Projekte oder Teilprojekte müssen bis Ende 2012 abgeschlossen sein.

Formular/Sprache:
Bitte nutzen Sie für die Antragstellung dieses Formular:

Bitte speichern Sie das Formular vor dem Ausfüllen zunächst ab. Wir möchten Sie bitten das Formular möglichst auf Englisch auszufüllen.

Allgemeine Hinweise zum Verfahren

Bitte beachten Sie, dass der Projektbeginn/Maßnahmenbeginn nicht vor der Ausstellung des Zuwendungsbescheides liegen darf.

Wenn Ihr Antrag von uns gefördert wird, erhalten Sie eine Bewilligung. Die beigefügte Einverständniserklärung ist – inkl. Angabe Ihrer Bankverbindung – an uns zurücksenden. Bis spätestens zwei Monate nach dem Projektende muss der Verwendungsnachweis mit den geforderten Angaben und einem Sachbericht dem Sekretariat vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie: Alle Förderentscheidungen in der ersten Jahreshälfte 2012 stehen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel durch den Haushaltsgesetzgeber des Landes Nordrhein-Westfalen.  

Bewerbungen erfolgen postalisch und per Email. Sollten Sie Fragen zu Vorgehensweise bzw. zu den Anträgen haben, stehen wir zur Verfügung:

Für Antragsteller aus NRW:
Sabine Köhncke / Larisa Snjegota
Telefon: 0202 / 698 27 220
Fax: 0202 / 698 27 203
koehncke(at)nrw-kultur.de
snjegota(at)nrw-kultur.de

Für Antragsteller aus den Niederlanden:
Anja Krans
Telefon: 0031-20 5513300
akrans(at)tin.nl

links: Laia Genc © Winterjazz / Gerhard Richter
rechts: Tobias Christel © Gerhard Richter
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Geförderte Projekte NL-NRW 2011
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