Logo des NRW Kultursekretariats
Suchen
Sprache ändern
DeutschEnglishFrançais한국말

Kriterien

Über eine mögliche Förderung der eingereichten Projekte urteilt eine Jury nach den folgenden Kriterien. 
 


Kriterien der „Export“-Förderung:

Finanzierung von Auftritten (Gastspielen, Konzerten, Lesungen, Ausstellungen etc.) einzelner Künstler/Kompanien im Ausland (zum Beispiel Zuschüsse zu Reise- und Transportkosten, Honoraren, Übernachtungskosten, Katalogkosten, Produktionskosten).
Tourneen mit mehreren Stationen, die zeitlich nah beieinander liegen, sind hierbei nicht ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass wir verpflichtet sind, „Export“-Anträge mit einem Fördervolumen von unter 500,- Euro abzulehnen.

Formale Kriterien:
- Detaillierte Projektbeschreibung: Projektinhalt, Planung, künstlerischer Werdegang des Antragstellers und Informationen zum Partner, Arbeitsproben in Form von CD/DVD o ä. (Medienträger bitte in einfacher Ausführung, Videodateien bitte im Format AVI bereit stellen)
- Kosten- und Finanzierungsplan: Der Zuschuss des ausländischen Partners muss belegt werden und mindestens so hoch sein, wie die beantragte Summe beim NRW KULTURsekretariat (Eintrittseinnahmen sind nicht Bestandteil des Zuschusses des ausländischen Partners).
Der Zuschuss kann auch durch Sponsoring erbracht werden.
Eine Co-Finanzierung mit anderen Förderern in NRW ist zulässig (Ausnahme: Regionale Kulturförderung)
- Antragsteller mit Lebensmittelpunkt oder Arbeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen
- Eigenanteil des Antragstellers: bei städtischen Veranstaltern 20% der Gesamtausgaben, bei nichtstädtischen Veranstaltern 10% der Gesamtausgaben.


Inhaltliche Kriterien:
- Künstlerische Qualität des Projektes/Programms

Weitere Kriterien, wie die unten genannten, können bei der positiven Beurteilung des Antrags helfen:
- Erreichen einer neuen Öffentlichkeit/Resonanz
- Stärkung und Erweiterung des künstlerischen Netzwerks
- Besondere Referenzen
- Besondere Relevanz des Gastgebers
- Künstlerischer Werdegang des Antragstellers
- Künstlerinnen und Künstler/Kompanien, der/die bei anderen Projekten schon im Rahmen von Projektförderung durch das Land unterstützt wurden (Verstärkungseffekt)
- Nachhaltigkeit
- Gemeinsamkeit und Gegenseitigkeit (Passion und Austausch)
- Gleichberechtigung der Partner
- Projekte, die Schwerpunktländer der nordrhein-westfälischen Kulturpolitik involvieren, aktuell sind dies Polen, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Frankreich und die Schweiz


Kriterien der Kooperationsförderung

Unterstützung einer nachhaltigen, auf bis zu drei Jahre perspektivisch angelegten, grenzüberschreitenden und prozessorientierten Zusammenarbeit zwischen Künstlerinnen und Künstlern, Kompanien und Kultureinrichtungen, sofern sie Träger für über die Regelförderung hinausgehende internationale Projekte sind.
Im Rahmen der Kooperationsförderung sollen insbesondere neue Initiativen unterstützt werden.

Formal:
- Detaillierte Projektbeschreibung: Projektinhalt, Planung, künstlerischer Werdegang des Antragstellers und Informationen zum Partner, Arbeitsproben in Form von CD/DVD o ä. (Medienträger bitte in siebenfacher Ausführung, Videodateien bitte im Format AVI bereit stellen)
- Kosten- und Finanzierungsplan: Der Zuschuss des ausländischen Partners muss belegt werden und mindestens so hoch sein, wie die beantragte Summe beim NRW KULTURsekretariat (Eintrittseinnahmen sind nicht Bestandteil des Zuschusses des ausländischen Partners).
Der Zuschuss kann auch durch Sponsoring erbracht werden.
Eine Co-Finanzierung mit anderen Förderern in NRW ist zulässig (Ausnahme: Regionale Kulturförderung).
- Mindestens ein Antragsteller mit erkennbarem Bezug zu Nordrhein-Westfalen (zum Beispiel Sitz, Probenphase, Premiere o. ä.)
- Eigenanteil des Antragstellers: bei städtischen Veranstaltern 20% der Gesamtausgaben, bei nichtstädtischen Veranstaltern 10% der Gesamtausgaben.


Inhaltlich:
- Künstlerische Qualität und Originalität
- Originelle Methoden und Formen

Weitere Kriterien, wie die unten genannten, können bei der positiven Beurteilung des Antrags helfen.
- Nachhaltigkeit
- Gemeinsamkeit  und Gegenseitigkeit (Passion und Austausch)
- Gleichberechtigung der Partner (Augenhöhe)
- Interkulturelle und / oder interdisziplinäre Projekte und Programme
- Projekte, die aus dem internationalen Besucherprogramm hervorgegangen sind
- Teilnahme an EU-Projekten
- Projekte, die Schwerpunktländer der nordrhein-westfälischen Kulturpolitik involvieren, aktuell sind dies Polen, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Frankreich und die Schweiz

links: Dance Theatre Zawirowania Klopsztanga
rechts: Baltic Dance Theatre Klopsztanga
Hintergrund: Bernd Boscolo
addthis.com
del.icio.us
digg.com
google.com
stumbleupon.com
Technorati
Top
Home
Newsletter
Sitemap
RSS-Feed
Drucken
K.WEST
Kultursekretariat NRW Gütersloh
KulturKenner.de
kulturpartner WDR3
Impressum
Kontakt
E-Mail