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Berlin Calling, Manhattan Transfer & Big in Japan

Kultur lebt von Vielfalt und internationalem Austausch. Deshalb fördern wir künstlerische Projekte auch über die Ländergrenzen hinaus.

BITTE BEACHTEN SIE:
Da der Haushalt des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2012 nicht verabschiedet worden ist, liegt uns seitens des Landes bisher keine Bewilligung zur Förderung von „Export“- und Kooperationsprojekten vor. Informationen zum weiteren Vorgehen können Sie in der Abteilung Internationale Kulturarbeit des NRW KULTURsekretariats erhalten.

Künstlerinnen und Künstler, Kompanien und Kultureinrichtungen aller künstlerischen Disziplinen aus Nordrhein-Westfalen, die Auftritte im Ausland planen oder an einem Projekt/Programm mit internationalen Partnern arbeiten, können hierfür nach folgenden Förderlinien Mittel beantragen:

Die „Export“-Förderung unterstützt die Auftritte (Gastspiele, Konzerte, Lesungen, Ausstellungen etc.) einzelner Künstlerinnen und Künstler und Kompanien/Gruppen im Ausland mit z.B. Zuschüssen zu Reise- und Transportkosten, Honoraren, Übernachtungskosten, Katalogkosten, Produktionskosten. Tourneen mit mehreren Stationen, die zeitlich nah beieinander liegen, sind hierbei nicht ausgeschlossen.

Es wird das ganze Jahr gefördert. Anträge sind zu folgenden Terminen einzureichen: 28.2, 31.5. und 15.9. Entschieden wird jeweils etwa 8 Wochen später.

Die Förderkriterien für die Exportförderung finden Sie hier.
Die Antragsformulare für die Exportförderung finden Sie hier.

Die Kooperationsförderung unterstützt eine nachhaltige, auf bis zu drei Jahre perspektivisch angelegte, grenzüberschreitende und prozessorientierte Zusammenarbeit zwischen Künstlerinnen und Künstlern, Kompanien und Kultureinrichtungen, sofern sie Träger für über die Regelförderung hinausgehende internationale Projekte sind. Im Rahmen der Kooperationsförderung sollen insbesondere neue Initiativen unterstützt werden. Die inhaltliche Qualität der eingereichten Projekte und Programme beurteilt ein Entscheidungsgremium.

Anträge für Projekte, die im laufenden oder im Folgejahr beginnen, können zu folgenden Terminen eingereicht werden: 31.3. und 31.10. Entschieden wird jeweils etwa 8 Wochen später.

Über die Anträge befindet eine Jury bestehend aus Vertretern des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, des NRW KULTURsekretariats, einer wechselnden Kommune NRWs und mindestens zwei externen Jurymitgliedern mit internationaler Erfahrung. Im Jahr 2012 nehmen als externe Mitglieder Dina Netz und Inez Boogaarts und als Vertreter der Stadt Essen Herr Dr. Uwe Schramm teil.

Die Förderkriterien für die Kooperationsförderung finden Sie hier.
Die Antragsformulare für die Kooperationsförderung finden Sie hier.

Die Kooperationsförderung wird nicht zwingend jedes Jahr ausgeschrieben.

„Import“-Förderung, das heißt die Einladung von Künstlerinnen und Künstlern und Kompanien und ihrer Arbeit aus dem Ausland nach Nordrhein-Westfalen (z.B. zu Konferenzen, Festivals, Ausstellungen oder Gastspielen) kann nur unterstützt werden, wenn sie Bestandteil der Kooperationsförderung ist. Es können also im Rahmen dieser Förderung keine Anträge für die Förderung von internationalen Aufführungen in NRW gestellt werden.

Längere Aufenthalte im Ausland (Recherchen, Residenzen, Workshops u.ä.) fördert das Land mit Auslandsstipendien.

links: Dance Theatre Zawirowania Klopsztanga
rechts: Polish Dance Theatre Klopsztanga
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