Logo des NRW Kultursekretariats
Suchen
Sprache ändern
DeutschEnglishFrançais한국말

Formulare

Hier finden Sie alle notwendigen Formulare. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verfahren.

„Export“-Förderung

Antragsfristen 2012: 28.2. und 31.5. und 15.9.

Kooperationsförderung

Antragsfristen 2012: 31.3. und 31.10.

Bitte speichern Sie die Formulare vor dem Ausfüllen zunächst ab.

 

Allgemeine Hinweise zum Verfahren

BITTE BEACHTEN SIE:
Da der Haushalt des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2012 nicht verabschiedet worden ist, liegt uns seitens des Landes bisher keine Bewilligung zur Förderung von „Export“- und Kooperationsprojekten vor. Informationen zum weiteren Vorgehen können Sie in der Abteilung Internationale Kulturarbeit des NRW KULTURsekretariats erhalten.

Bitte beachten Sie, dass der Projektbeginn/Maßnahmenbeginn nicht vor der Ausstellung des Zuwendungsbescheides liegen darf. Die Entscheidungen über die Anträge fallen 8 Wochen nach der Antragsfrist.

Wenn Ihr Antrag von uns gefördert wird, erhalten Sie eine Bewilligung. Die beigefügte Einverständniserklärung ist – inkl. Angabe Ihrer Bankverbindung – an uns zurücksenden. Bis spätestens zwei Monate nach dem Projektende muss der Verwendungsnachweis mit den geforderten Angaben und einem Sachbericht dem Sekretariat vorgelegt werden.

Der Datenaustausch muss mit der Post (in dringenden Fällen vorab per Fax) vorgenommen werden. Sollten Sie Fragen zu Vorgehensweise bzw. zu den Anträgen haben, stehen wir für eine Beratung gerne zur Verfügung:


Larisa Snjegota
Telefon: 0202 / 698 27 220
Fax: 0202 / 698 27 203
snjegota(at)nrw-kultur.de

Wir unterliegen keinem Gleichbehandlungsgebot und sind nicht verpflichtet, die Ablehnung von Anträgen zu begründen.

Hier finden Sie das Logo der Internationalen Kulturarbeit des NRW KULTURsekretariats.

links: Vladimirska Klopsztanga
rechts: Czerwona Trawa Klopsztanga © Tomek Kaminski
Top
Home
Newsletter
Sitemap
RSS-Feed
Drucken
K.WEST
Kultursekretariat NRW Gütersloh
KulturKenner.de
kulturpartner WDR3
Impressum
Kontakt
E-Mail